Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
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Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
In der Bevölkerung werden Größenordnungen, die einen überschaubaren 100-Hühner-Hof überschreiten, sofort als bedrohlich wahrgenommen.
Kaum jemand weiß, dass in der Landwirtschaft Großvieheinheiten ein gebrächlicher Umrechnungsschlüssel sind, um die Tiere hinsichtlich ihrer Lebendmasse (und damit relativ vergleichbarem Input und Output) vergleichbar zu machen.
Dass heute ein Landwirt von einer Kuh nicht leben kann, leuchtet vielleicht noch vielen Menschen ein.
Auch mit 45 Kühen ist es sehr schwierig. 45 Kühe werden in der Regel noch als Kleinbetrieb wahrgenommen.
Rechnet man diese 45 Kühe jedoch über den GV-Schlüssel in Geflügel um, so kommt man auf 15000 Legehennen. Das ist genau die Zahl, die heute bei den Neubauten im ökologischen Landbau üblich ist.
Eine solche Größenordnung wird mindestens gebraucht, um die neueste Technik (Lüftung, Fütterung, Entmistung) einsetzen zu können und die Produkte entsprechend vermarkten zu können. Mit Forke und Kiepe geht das heute nicht mehr, und auch die Verbraucher, die solches fordern, würden unter solch idealisierten Klischeevorstellung selbst nicht ihr Leben lang arbeiten wollen.
Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
milchmädchen hat geschrieben:
Kaum jemand weiß, dass in der Landwirtschaft Großvieheinheiten ein gebrächlicher Umrechnungsschlüssel sind, um die Tiere hinsichtlich ihrer Lebendmasse (und damit relativ vergleichbarem Input und Output) vergleichbar zu machen...
Eine solche Größenordnung wird mindestens gebraucht, um die neueste Technik (Lüftung, Fütterung, Entmistung) einsetzen zu können und die Produkte entsprechend vermarkten zu können. Mit Forke und Kiepe geht das heute nicht mehr, und auch die Verbraucher, die solches fordern, würden unter solch idealisierten Klischeevorstellung selbst nicht ihr Leben lang arbeiten wollen.
Die vollständige Bezeichnung, die Sinn macht, ist GVE je Hektar. Das fehlt leider in der Milchmädchenrechnung.
Doch auch wenn der Bezug zur Fläche benannt wird, z.B vom Landwirtschaftsministerium MVs ("bei dem bundesweit geringsten Tierbesatz von nur 0,5 Großvieheinheiten je Hektar") fehlt die entscheidende Bezugsgröße, der konkrete praktische Einzelfall.
Und der sieht so aus, dass im Umfeld einer 10.000 Sauenanlage neben einer schon vorhandenen 1.000 Rinderanlage z.B. in der Gemeinde Alt Tellin gänzlich andere GVE pro Hektar wirksam werden.
Das ist weit mehr als die bedenklichen 2,0 GVE pro Hektar, welche die Obergrenze der Verwaltungsvorschrift für Ökolandbau in MV benennt. Bei der Viehdichte in der EU (0,9 GVE/ha) belegt Deutschland schon den 6. Platz, will aber noch zulegen zum Öko-Grenzwert von 2,0.
0,3 GV/ha an Wildtieren sind übrigens ein „Alarmwert“ der Forstwirtschaft, weil er eine vollständige dichte Bewaldung verhindert... die Waldaktie hat unser waldarmes Bundesland bisher nicht gerettet.
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Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
man sollte Milchmädchen nicht unterschätzen
10000 Sauen in Alt-Tellin bedeuten inclusive Nachzucht 4500 Großvieheinheiten.
Diesen Großvieheinheiten stehen als Düngerabnehmer meines Wissens nach 6000 Hektar Ackerland gegenüber. Wo ist hier das Problem? Selbst wenn die Kühe des Nachbarbetriebes mitberechnet werden, kommt man nicht auf 2 GV/ha.
Bei allem Verständnis für die Bedenken gegenüber der absoluten Größenordnung und der Person des Investors: die Sachlichkeit in fachlichen Dingen sollte gewahrt werden. Wir sind von Vechteraner Verhältnissen hier in MeckPomm weit entfernt.
Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
ganz so einfach geht die Rechnung nicht auf. Die Gemeinde Alt Tellin hat insgesamt eine Fläche von 2.430 Hektar. 85% der Landesfläche sind nach Angaben von Landfrau (in ihrem Beitrag "Landbewirtschaftung als Herausforderung") landwirtschaftliche Nutzfläche. Das könnte auch für Alt Tellin zutreffen. Da kommen wir schon mal ganz sachlich auf 2.43 GV/ha.
Das mag einem Befürworter der Ansiedlung weiterer Tierfabriken nicht unbedingt viel vorkommen, aber mich stören aus hier schon mehrfach vorgetragenen Gründen schon weit kleinere Zahlen bei der bodenungebundenen Tierhaltung.
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Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
die Flächen von kooperierenden Betrieben lassen sich nicht in Gemeindegrenzen zwängen. (Das betrifft heute im Übrigen auch schon kleinere Betriebe, die in verschiedenen Gemeinden Flächen bewirtschaften.)
Für die Ausbringung organischer Dünger gibt es Obergrenzen pro Hektar, die jeder Betrieb einhalten muss. Ich gehe davon aus, dass auch die Ackerbaubetriebe, mit denen die Sauenanlage kooperiert, diese einhalten.
Für den GV-Besatz in einem Territorium ist maßgeblich, dass die anfallenden organischen Dünger auch fachgerecht genutzt werden können. So weit ich informiert bin, stehen insgesamt 6000 Hektar Acker zur Verfügung, so dass von der Düngerseite her die Gemeinde Alt Tellin nicht mit der Gülle von 10000 Sauen zu tun bekommt.
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Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
was Sie hier schreiben, entbehrt jeder fachlichen Grundlage.
Sorry, an dieser Stelle klinke ich mich aus.
Mit Ideologen mag ich nicht diskutieren.
Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
milchmädchen hat geschrieben:
Sehr geehrter Herr Einwohner,
die Flächen von kooperierenden Betrieben lassen sich nicht in Gemeindegrenzen zwängen...
Für den GV-Besatz in einem Territorium ist maßgeblich, dass die anfallenden organischen Dünger auch fachgerecht genutzt werden können.
Das ist wohl wahr. Die Flächen der um Marktanteile konkurierenden Betriebe haben hier inzwischen Größenordnungen erreicht, die weit über die der Kulturlandschaften vor der Bodenreform hinausgehen.
Dass auf diesen heute weniger Tiere zu sehen sind, ist untrennbar mit der bodenungebundenen Tierkonzentration verbunden.
Der maßgebliche GV-Besatz in einem Territorium zeigt ja, worum es geht:
Nicht das Tier steht im Fokus, sondern seine Fähigkeit, Dung zu produzieren.
Das wird zwingend immer notwendiger, weil das fossile Ausgangsmaterial für die künstliche Düngerproduktion schwindet u. Gülle billiger ist ( der Kollateralschaden: Futterproduktion auf ehemaligen Waldstandorten wird übersehen).
Es geht also inzwischen immer weniger um die Produktion von Fleisch für unsere Bevölkerung sondern um Gülleproduktion für den Hunger eines modernen Agrofuhrparks.
Die Schweine gehen in den Export u. die Gülle bleibt in MV.
Die Alt Telliner Ferkelfabrik am Tollensetal ist in Wirklichkeit eine gewaltige Güllefabrik.
Für diese hat die kooperierende Daberkower Landhof AG ihr Ackerland als Bauland verkauft.
Den Einwohnern der Gemeinde Alt Tellin verblieb ein Mitspracherecht, das sich in seiner Wirkung durchaus mit dem der Drittwelt-Landbewohner vergleichen läßt, die der Willkür internationaler Konzerne ausgeliefert sind.
Und wer wissen will, wie anfallender organischer Dünger fachgerecht genutzt wird, kann nachfragen, warum die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in ihrer Umsetzung hinausgeschoben werden soll.
Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
Das Mitspracherecht der Einwohner Alt Tellins (die sich mehrheitlich per Unterschrift gegen die Ansiedlung Europas größter Ferkelfabrik gewehrt haben) unterschied sich in seiner Wirkung keineswegs von anderen Punkten auf dieser Welt, wo sogenannte Investoren ihren Willen in die Tat umsetzen.
Das zu benennen, hat meines Erachtens wenig mit Ideologie zu tun.
Wenn hier zur Verdeutlichung einer durchaus bedenklichen Entwicklung überspitzt formuliert wurde, dann war das beabsichtigt.
Mein Anliegen ist es, die üblichen Großvieheinheiten pro Hektar in eine neue Relation zu bringen: GV pro Einwohner.
In Alt Tellin stehen 427 Einwohnern 4.500 GV aus der Ferkelfabrik + 1.000 GV aus der Rinderhaltung gegenüber.
Damit wäre die Betroffenheit der Einwohner auch für Unbeteiligte nachvollziebarer.
Die Folgen unserer Wirtschaftsweise sind nicht mit dem Verweis auf Ideologie vom Tisch zu wischen.
Unser Wasser wird leider immer noch durch Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft verunreinigt.
Trotzdem blockiert der Deutsche Bauernverband die beabsichtigte Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Aber ich diskutiere trotzdem auch mit Ideologen.
Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
milchmädchen hat geschrieben:
Für die Ausbringung organischer Dünger gibt es Obergrenzen pro Hektar, die jeder Betrieb einhalten muss. Ich gehe davon aus, dass auch die Ackerbaubetriebe, mit denen die Sauenanlage kooperiert, diese einhalten.
Für den GV-Besatz in einem Territorium ist maßgeblich, dass die anfallenden organischen Dünger auch fachgerecht genutzt werden können. So weit ich informiert bin, stehen insgesamt 6000 Hektar Acker zur Verfügung, so dass von der Düngerseite her die Gemeinde Alt Tellin nicht mit der Gülle von 10000 Sauen zu tun bekommt.
Zweifellos ist organischer Dünger wichtig für die Verbesserung der Bodenqualität. Ich bin aber der Meinung, dass das Flächen deckende Ausbringen von Mist oder Gülle auch bei Einhaltung der Obergrenzen zu viel des Guten ist, wenn man auf andere Möglichkeiten, die Bodenfruchtbarkeit zu erhöhen, wie z.B. den Anbau von Leguminosen oder Gründünger verzichtet. Organischer Dünger kann nur ein Baustein in einer ganzen Reihe von Boden verbessernden Maßnahmen sein. Die Belastungen der Gewässer kommen eben zum größten Teil aus der Landwirtschaft. Da ist es meiner Meinung nach wirklich an der Zeit, andere Wege zu gehen.
Nun wird in der Region um Alt Tellin auf 6000 ha Ackerland fleißig gegüllt werden. Wurden die langjährigen Folgen überhaupt jemals bewertet und abgeschätzt?
Im Übrigen werden sich in dieser Gülle auch jede Menge Antibiotika- Rückstände befinden. Auch hier frage ich mich, ob eine fundierte Gefährdungsabschätzung vorliegt.
Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!
Denn wie ist es zu verantworten, daß viele einheimische Kleinbetriebe schliessen müssen wenn ein Groß oder vielmehr ein Massenbetrieb in unmittelbarer Nachbarschaft eröffnet und nachhaltig Arbeitsplätze vernichtet. Dringendes Umdenken ist erforderlich wenn es um eine Kosten Nutzen Rechnung von Großanlagen geht. Als Paddler weiss ich wie unappetitlich vergiftete Fische in unseren Flüssen sind, Wie gross darf eine Anlage sein, die nicht nur Strassen schwer in Anspruch nimmt, weil das Futter von Fern angekarrt werden muss, sondern auch noch den Boden und Gewässer viel zu stark mit Gülle und Dünger belastet, und vor allen Dingen, wer klährt über den Zusammenhang zwischen Grössenordnungen von Agrarsubventionen und Tierhaltungssyndikate auf?
Hartmut