Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!

alcedo
Beiträge: 1

Re: Aufklärung über Größenordnungen in der Tierhaltung!

Beitragvon alcedo » Mo 17. Sep 2012, 09:57

Gibt es eine Verständigung darüber ab wann ein Betrieb "groß" ist? Und wann ist eine Stallanlage eine Massentierhaltung?

Der Hintergrund meiner Frage ist zweierlei:
Einerseits scheinen verschiedene Aspekte von Größe für unterschiedliche gesellschaftliche Probleme relevant zu sein.
-> GV/Tierplätze für Emissionen, Folgeprobleme der Konzentration auf einen Standort
-> Flächenausstattung/Umsatz für gesellschaftliche Macht/Einfluss in der Gemeinde

Andererseits bedarf es aus politischer Sicht aber einer Orientierung an konkreten Größenordnungen, die auch die Kritiker m.E. vermeiden. So vermeidet z.B. das Höffgen/Remmel Papier (eine Bundesratsinitiative vom Januar 2012) auch eine Festlegung.

Zum anderen vermischen sich meines Erachtens, wie die obige Diskussion zeigt, unterschiedliche Probleme in der Diskussion:
-> GV/ha -> Bestandsdichte/Kopplung der Viehhaltung an Fläche
-> GV/Kopf -> Versuch den Aspekt des Machtverhältnisses zwischen Betrieben und Kommunen zu fassen
-> Haltungsverfahren (relativ unabhängig von Bestandsgrößen?)

Die ökonomischen Argumente der Pro-Agrar Vertreter könnte man eventuell durch die Frage nach Mindestbestandsgrößen fassen? Wie groß muss ein Betrieb/Stall unter heutigen Bedingungen denn sein, wenn er wirtschaftlich sein will? Gibt es da nicht einen Spielraum zwischen den wirtschaftlich Notwendigen und dem gesellschaftlich nicht Akzeptablen?