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Gewässerschutz

Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 12:26
von einwohner
"Wasser ist unser wertvollstes Lebensmittel. Somit steht es zwangsläufig an vorderer Stelle der zu schützenden Güter... Pflanzenschutzmittel können selbst in geringen Mengen Gewässer belasten. Schon ein Tropfen der angesetzten Spritzflüssigkeit bzw. der Restmenge reicht aus, um in einem Bach 250.000 Liter Wasser zu verunreinigen." (Anwendungstipps für den Pflanzenschutz im Rahmen der Guten Fachlichen Praxis" aus dem Zuckerrübenmagazin Nr. 31)
Gestern gab das dafür zuständige Ministerium folgende Pressemitteilung heraus:
"Im südöstlich von Neubrandenburg gelegenen Pragsdorf (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) kippte am Morgen eine Pflanzenschutzmittelspritze am Rande eines Rapsfeldes von einer Böschungskante. Die Ursache des Unfalls ist unklar. In dem Tank waren 5000 Liter Spritzbrühe, die mit 50 Litern des Rapsherbizids "Butisan Gold" (Unkrautvernichter mit geringer Toxizität für Warmblüter) versetzt sind. Die Flüssigkeit floss in den angrenzenden Kirchsee..."
Nach Angaben des Landkreises soll ein technischer Defekt an der Befestigung des Gerätes die Ursache gewesen sein. Zuvor jedoch wurde das Landeswassergesetz MV geändert!
§ 81 des Landeswassergesetzes MV beinhaltete unter anderem Mindestabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu Oberflächengewässern (7, zuletzt 3 bis 1 m). Mit der Novellierung des Gesetzes wurde dieser Paragraph gestrichen.
Nach Angaben des Herrstellers von BUTISAN GOLD (sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben) ist bei einer Hangneigung von über 2 % gegenüber angrenzendem Gewässer ein bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m erforderlich!
Die "Gute Fachliche Praxis" hat sich wohl offensichtlich in den "Zwängen des Marktes" lieber an der geschrumpften Abstandsregel orientiert...
u. so kippt das Gift ins Wasser, weil die Gesetzte dazu nicht nur erlassen, sondern auch übertreten werden.
Glasnost hatte mal was mit Transparenz zu tun... eine trübe Brühe ist daraus geworden.

Re: Gewässerschutz

Verfasst: Do 30. Aug 2012, 11:48
von milchmädchen
Sehr geehrter Einwohner,
hier hat das Eine mit dem Anderen ja wohl nichts zu tun.
Das Landeswassergesetz wurde an das Bundesrecht angepasst, um einheitliche Bedingungen in Deutschland herzustellen. Die moderne Technik mit sehr präzisen Verfahren kann auf den Meter genau spritzen.
Für jedes Pflanzenschutzmittel gelten darüber hinaus besondere Einschränkungen bei der Ausbringung.
Trotzdem können Havarien niemals 100%ig ausgeschlossen werden, auch nicht beim Fahren auf dem Acker. So kann es unter unglücklichen Umständen passieren, dass im 20-Meter-Bereich eines Gewässers ein technischer Defekt zu solchen Problemen führt, auch wenn der Landwirt die gute fachliche Praxis eingehalten hat.
Man sollte solche seltenen Ereignisse nicht verallgemeinern und instrumentalisieren.

Re: Gewässerschutz

Verfasst: So 2. Sep 2012, 19:57
von einwohner
Hallo Milchmädchen,

Wenn die bewachsenen 20 m Randstreifen von der Giftspritze befahren wurden, um den frisch bearbeiteten Acker zu schonen, dann ist das vielleicht nicht 100% gute fachliche Praxis... doch wenn das Gift in den Brunnen gefallen ist, sollte eine Verallgemeinerung schon mal statthaft sein, um den Wiederholungsfall auszuschließen.
Der zuständige Bürgermeister verwies übrigens darauf, dass die Gemeinde ja noch 2 andere Seen hat.

Re: Gewässerschutz

Verfasst: Mi 12. Sep 2012, 00:03
von hartmut
Wertes MIlchmädchen,

ich verweise ausdrücklich auf die fehlende Dokumentation von Havarien in diesem Bereich, selbst moderne Technik ist dem Verstand des Menschen der sie anwendet unterworfen, sie können sich ja mal ein Bild von Pestizid und Insektizideinsätzen in Mecklenburg Vorpommern machen unter der homepage www.landwende.de . Jeder weiss, daß dem noch so vorsichtigem Agrarunternehmer die Risiken und Nebenwirkungen der Chemie die er in der Nähe von Gewässern ausbringt überhaupt nicht objektiv mitgeteilt werden. Es gibt keine Ausreichenden Studien von unabhängigen Instituten die auf die Gefahren hinweisen könnten. Manchmal bleibt dem Ausführenden überhaupt keine Zeit sich mit den Mischungsverhältnissen auseinanderzusetzen. Der Schaden der sich im Sediment von Seen und Feldsöllen anrichten lässt, ist nicht wieder mit Geld Gutzumachen.

Hartmut