Gewässerschutz
Verfasst: Mi 22. Aug 2012, 12:26
"Wasser ist unser wertvollstes Lebensmittel. Somit steht es zwangsläufig an vorderer Stelle der zu schützenden Güter... Pflanzenschutzmittel können selbst in geringen Mengen Gewässer belasten. Schon ein Tropfen der angesetzten Spritzflüssigkeit bzw. der Restmenge reicht aus, um in einem Bach 250.000 Liter Wasser zu verunreinigen." (Anwendungstipps für den Pflanzenschutz im Rahmen der Guten Fachlichen Praxis" aus dem Zuckerrübenmagazin Nr. 31)
Gestern gab das dafür zuständige Ministerium folgende Pressemitteilung heraus:
"Im südöstlich von Neubrandenburg gelegenen Pragsdorf (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) kippte am Morgen eine Pflanzenschutzmittelspritze am Rande eines Rapsfeldes von einer Böschungskante. Die Ursache des Unfalls ist unklar. In dem Tank waren 5000 Liter Spritzbrühe, die mit 50 Litern des Rapsherbizids "Butisan Gold" (Unkrautvernichter mit geringer Toxizität für Warmblüter) versetzt sind. Die Flüssigkeit floss in den angrenzenden Kirchsee..."
Nach Angaben des Landkreises soll ein technischer Defekt an der Befestigung des Gerätes die Ursache gewesen sein. Zuvor jedoch wurde das Landeswassergesetz MV geändert!
§ 81 des Landeswassergesetzes MV beinhaltete unter anderem Mindestabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu Oberflächengewässern (7, zuletzt 3 bis 1 m). Mit der Novellierung des Gesetzes wurde dieser Paragraph gestrichen.
Nach Angaben des Herrstellers von BUTISAN GOLD (sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben) ist bei einer Hangneigung von über 2 % gegenüber angrenzendem Gewässer ein bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m erforderlich!
Die "Gute Fachliche Praxis" hat sich wohl offensichtlich in den "Zwängen des Marktes" lieber an der geschrumpften Abstandsregel orientiert...
u. so kippt das Gift ins Wasser, weil die Gesetzte dazu nicht nur erlassen, sondern auch übertreten werden.
Glasnost hatte mal was mit Transparenz zu tun... eine trübe Brühe ist daraus geworden.
Gestern gab das dafür zuständige Ministerium folgende Pressemitteilung heraus:
"Im südöstlich von Neubrandenburg gelegenen Pragsdorf (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) kippte am Morgen eine Pflanzenschutzmittelspritze am Rande eines Rapsfeldes von einer Böschungskante. Die Ursache des Unfalls ist unklar. In dem Tank waren 5000 Liter Spritzbrühe, die mit 50 Litern des Rapsherbizids "Butisan Gold" (Unkrautvernichter mit geringer Toxizität für Warmblüter) versetzt sind. Die Flüssigkeit floss in den angrenzenden Kirchsee..."
Nach Angaben des Landkreises soll ein technischer Defekt an der Befestigung des Gerätes die Ursache gewesen sein. Zuvor jedoch wurde das Landeswassergesetz MV geändert!
§ 81 des Landeswassergesetzes MV beinhaltete unter anderem Mindestabstände beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu Oberflächengewässern (7, zuletzt 3 bis 1 m). Mit der Novellierung des Gesetzes wurde dieser Paragraph gestrichen.
Nach Angaben des Herrstellers von BUTISAN GOLD (sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben) ist bei einer Hangneigung von über 2 % gegenüber angrenzendem Gewässer ein bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m erforderlich!
Die "Gute Fachliche Praxis" hat sich wohl offensichtlich in den "Zwängen des Marktes" lieber an der geschrumpften Abstandsregel orientiert...
u. so kippt das Gift ins Wasser, weil die Gesetzte dazu nicht nur erlassen, sondern auch übertreten werden.
Glasnost hatte mal was mit Transparenz zu tun... eine trübe Brühe ist daraus geworden.